Vom Neubauen, Umbauen, Gestalten

"... Vergleichbar mit der Verkehrsregelung und Sicherung ist auch rund um die Themen „Bauen und Umwelt“ für alle Kommunen im Landkreis, die außerhalb der Großen Kreisstädte liegen, als untere staatliche Verwaltungsbehörde das Amt für Baurecht und Umwelt zuständig. Allein sie führt Genehmigungsverfahren durch und gibt als Träger öffentlicher Belange baubehördliche Stellungnahmen zu überregionalen, regionalen und kommunalen Planungsverfahren ab.

Ein gestellter, bestmöglich ausgearbeiteter Bauantrag wird zunächst von der Allensbacher Verwaltung geprüft, dann im Technischen Ausschuss vorbesprochen und in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Diesem wird das Einvernehmen erteilt oder nicht erteilt oder aber zur Überarbeitung dem jeweiligen Antragsteller zurückgegeben. Die finale Entscheidung liegt jedoch auch hier bei der zuständigen Behörde des Landratsamtes. Und auch hier kann es passieren, dass in Konstanz anders als im Allensbacher Gemeinderat entschieden wird. Das stößt logischerweise auf Unverständnis.

Wir engagieren uns daher dafür, dass nicht einvernehmlich getroffene Entscheidungen, transparent gemacht und vor allem erklärt werden. Das „Warum so“ und eben nicht „Wie beschlossen“ muss für alle Allensbacher verständlich und nachvollziehbar sein. ..."

Dr. Karin Heiligmann